Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung
Bildungsurlaub
Weiterbildungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Sie sollten deshalb prüfen, ob Sie für Ihre Lehrgangsteilnahme bzw.
Ihren Seminarbesuch einen Anspruch auf "Bildungsurlaub" haben.
Anspruch auf Bildungsurlaub:
Unter Bildungsurlaub versteht man den gesetzlichen Anspruch auf freie Tage. Der erste Ansprechpartner ist die
Personalabteilung. Wird der Bildungsurlaub gewährt (in der Regel fünf Tage pro Jahr), ist der Arbeitnehmer für diese
Zeit bei vollem Gehalt freigestellt.
Personen, die gefördert werden:
Die meisten Bundesländer sehen ein Recht auf Bildungsurlaub vor. Eine Übersicht über die Gesetze der
Bundesländer finden Sie unter:
Zuständige Stelle:
Arbeitnehmer beantragen den Bildungsurlaub bis spätestens sechs bis acht Wochen vor Lehrgangsbeginn bei ihrem
Arbeitgeber. Dem Antrag ist eine Bestätigung des Kursanbieters beizulegen. Allerdings kann der Antrag aus
wichtigen, betrieblichen Gründen abgelehnt werden.