Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck   

Lehrgänge, die gefördert werden:

Gefördert werden individuelle, berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen

vermitteln. Der Bildungsscheck kann auch an Beschäftigte in Elternzeit gewährt werden.


Personen, die gefördert werden:

Gefördert werden Personen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Der Betrieb der Arbeitgebers darf höchstens

249 Mitarbeiter habe, Außerdem ist eine Einkommensgrenze zu beachten. Das zu versteuernde

Jahreseinkommen darf 30.000 € (bei Ehegatten: 60.000 €) nicht übersteigen.


Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter :

Der Bildungsscheck wird erst nach einer Beratung ausgestellt: 

Details


Förderungshöhe :

Die Förderungshöhe beträgt 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal jedoch 500 €. Der Mindestbetrag der

Weiterbildung muss mindestens 500 € betragen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Lehrmaterial, Fahrten zum

Kursort sowie die Unterbringung und Verpflegung. Eine Beantragung des Bildungsschecks ist in einem Rhythmus

von zwei Jahren möglich.