Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Lehrgänge, die gefördert werden:
Gefördert werden individuelle, berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen
vermitteln. Der Bildungsscheck kann auch an Beschäftigte in Elternzeit gewährt werden.
Personen, die gefördert werden:
Gefördert werden Personen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Der Betrieb der Arbeitgebers darf höchstens
249 Mitarbeiter habe, Außerdem ist eine Einkommensgrenze zu beachten. Das zu versteuernde
Jahreseinkommen darf 30.000 € (bei Ehegatten: 60.000 €) nicht übersteigen.
Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter :
Der Bildungsscheck wird erst nach einer Beratung ausgestellt:
Förderungshöhe
:
Die Förderungshöhe beträgt 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal jedoch 500 €. Der Mindestbetrag der
Weiterbildung muss mindestens 500 € betragen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Lehrmaterial, Fahrten zum
Kursort sowie die Unterbringung und Verpflegung. Eine Beantragung des Bildungsschecks ist in einem Rhythmus
von zwei Jahren möglich.