Aktuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung

-Jetzt informieren-

Aktuelle Entwicklungen in der EU-Regulatorik zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Stand Mai 2025):

Am 26. Februar 2025 legte die EU-Kommission einen Omnibus-Entwurf zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor. Ziel ist die Entbürokratisierung und Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Zentrale Punkte des Entwurfs:

  • Erhöhung der Schwellenwerte : Berichtspflicht soll künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder ≥ 50 Mio. € Umsatz oder ≥ 25 Mio. € Bilanzsumme gelten.
  • Verschiebung der Berichtspflicht : Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden, die ab 2026 über 2025 berichten sollten, erhalten einen Aufschub bis 2028 (Bericht über 2027).
  • Streichung geplanter zusätzlicher sektorspezifischer Standards

Durch die Reduzierung des Anwendungsbereichs sinkt die Zahl der betroffenen Unternehmen von rund 50.000 auf etwa 10.000.

Parallel dazu hat die EU-Kommission den neuen Clean Industrial Deal vorgestellt. Dieser soll klimafreundliche Technologien fördern, regulatorische Hürden abbauen und energieintensive Industrien sowie die Kreislaufwirtschaft stärken.

In den Omnibus-Entwürfen ist zudem eine wesentliche Erleichterung für nicht berichtspflichtige Unternehmen aufgenommen worden. Die Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, sollen zukünftig verstärkt vor zahlreichen Datenabfragen ihrer (berichtspflichtigen) Geschäftspartner geschützt werden. Die Begrenzung der Daten, die von KMU abgefragt werden dürfen, werden durch einen freiwillig anwendbaren Standard definiert (in Anlehnung an den VSME-Standard). Unternehmen, die nicht unter die direkte Berichtspflicht fallen, sollten daher den strategischen Vorteil nutzen und sich frühzeitig mit dem Thema befassen. Hierdurch können Nachhaltigkeitsprozesse analysiert und transparent dokumentiert werden – zur Risikominimierung, Vertrauensbildung und Fachkräftegewinnung. Hierzu hat unser Content-Manager Jonas Dickel, in der Fachzeitschrift KoR IFRS (04/2025) eine Fallstudie zur beispielhaften Implementierung im Unternehmen veröffentlicht.

Autor: Jonas Dickel, M.Sc.

 


 






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Aktuelle Entwicklungen in der EU-Regulatorik zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Stand Mai 2025):

Am 26. Februar 2025 legte die EU-Kommission einen Omnibus-Entwurf zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor. Ziel ist die Entbürokratisierung und Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Zentrale Punkte des Entwurfs:

  • Erhöhung der Schwellenwerte : Berichtspflicht soll künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder ≥ 50 Mio. € Umsatz oder ≥ 25 Mio. € Bilanzsumme gelten.
  • Verschiebung der Berichtspflicht : Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden, die ab 2026 über 2025 berichten sollten, erhalten einen Aufschub bis 2028 (Bericht über 2027).
  • Streichung geplanter zusätzlicher sektorspezifischer Standards

Durch die Reduzierung des Anwendungsbereichs sinkt die Zahl der betroffenen Unternehmen von rund 50.000 auf etwa 10.000.

Parallel dazu hat die EU-Kommission den neuen Clean Industrial Deal vorgestellt. Dieser soll klimafreundliche Technologien fördern, regulatorische Hürden abbauen und energieintensive Industrien sowie die Kreislaufwirtschaft stärken.

In den Omnibus-Entwürfen ist zudem eine wesentliche Erleichterung für nicht berichtspflichtige Unternehmen aufgenommen worden. Die Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, sollen zukünftig verstärkt vor zahlreichen Datenabfragen ihrer (berichtspflichtigen) Geschäftspartner geschützt werden. Die Begrenzung der Daten, die von KMU abgefragt werden dürfen, werden durch einen freiwillig anwendbaren Standard definiert (in Anlehnung an den VSME-Standard). Unternehmen, die nicht unter die direkte Berichtspflicht fallen, sollten daher den strategischen Vorteil nutzen und sich frühzeitig mit dem Thema befassen. Hierdurch können Nachhaltigkeitsprozesse analysiert und transparent dokumentiert werden – zur Risikominimierung, Vertrauensbildung und Fachkräftegewinnung. Hierzu hat unser Content-Manager Jonas Dickel, in der Fachzeitschrift KoR IFRS (04/2025) eine Fallstudie zur beispielhaften Implementierung im Unternehmen veröffentlicht.

Autor: Jonas Dickel, M.Sc.