Brandenburg: Bildungsscheck  


Lehrgänge, die gefördert werden:

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen. Qualifikationen, die zu einem Berufsabschluss führen,

sind nicht förderfähig.

Personen, die gefördert werden:

Es werden Weiterbildungen von Arbeitnehmern gefördert, die ihren Hauptwohnsitz in Brandenburg haben.

Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:

Anträge sind über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auf der Informationsseite der ILB zu stellen:

Anträge

Dabei ist die Frist von mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung zu beachten. Die Buchung des Kurses darf erst

nach Förderungszusage der ILB erfolgen. Kontakt: Tel: 0331-6602200

Förderung:

Mit Bildungsscheck.