Brandenburg: Bildungsscheck
Lehrgänge, die gefördert werden:
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen. Qualifikationen, die zu einem Berufsabschluss führen,
sind nicht förderfähig.
Personen, die gefördert werden:
Es werden Weiterbildungen von Arbeitnehmern gefördert, die ihren Hauptwohnsitz in Brandenburg haben.
Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:
Anträge sind über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auf der Informationsseite der ILB zu stellen:
Dabei ist die Frist von mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung zu beachten. Die Buchung des Kurses darf erst
nach Förderungszusage der ILB erfolgen. Kontakt: Tel: 0331-6602200
Förderung:
Mit Bildungsscheck.