Accounting:
Buchführung:
Starten Sie mit der Buchführung in Deutsch oder Englisch. Lernen Sie den Buchführungskreislauf kennen. Von der Eröffnungsbilanz über die laufenden Buchungen zum Jahresabschluss. Sprechen Sie für jeden Geschäftsvorfall das richtige Konto an. Soll oder Haben. Wählen Sie im Kontenplan die richtigen Aufwandskonten aus: Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen. Erfassen Sie die gesamte Wertschöpfung eines Unternehmens. Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, andere aktivierte Eigenleistungen.
Jahresabschluss nach HGB:
Wenn Sie die Buchführung bereits beherrschen, folgt die nächste Lektion: Der Jahresabschluss nach HGB. Erlernen Sie sämtliche Abschlussbuchungen, um die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. den Anhang inkl. Anlagespiegel sowie den Lagebericht aufzustellen. Erfassen Sie die immateriellen Werte nach den Vorschriften des HGB. Aktivierungsverbot, Aktivierungspflicht oder Aktivierungswahlrecht. Die entsprechende Regelung finden Sie in § 248 HGB. Nehmen Sie die Bewertung von Sachanlagen zutreffend vor. Die Zugangsbewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Folgebewertung mit planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung. Berechnen Sie die planmäßige Abschreibung nach den verschiedenen Abschreibungsmethoden: Linear oder degressiv bzw. die Leistungsabschreibung. Blicken Sie zum Steuerrecht und realisieren Sie dort die Booster-Abschreibung. Differenzieren Sie bei der außerplanmäßigen Abschreibung in dauernde und vorübergehende Wertminderung. Geben Sie den richtigen Ausweis von Finanzanlagen an. Anteile an verbundene Unternehmen, Beteiligungen oder Wertpapiere. Dazu gehören auch Ausleihungen. Erkennen Sie die erheblichen stillen Reserven bei Finanzanlagen, wenn der Wert des Beteiligungsunternehmens durch erzielte, nicht ausgeschüttete Gewinne steigt. Diese finden sich regelmäßig in den Gewinnrücklagen. Nach dem Anlagevermögen folgt das Umlaufvermögen. In Industrie- und Handelsbetrieben finden sich häufig fertige und unfertige Erzeugnisse. Das Pendant stellen in Dienstleistungsunternehmen unfertige Erzeugnisse dar. Die Bewertung der Bestände erfolgt entweder nach der Wertuntergrenze oder der Wertobergrenze. Die Wertuntergrenze ermittelt sich nach den Einzelkosten und den aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Dazu gehören die Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten und die Abschreibung. Bei Ansatz der Wertobergrenze dürfen angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten sowie freiwillige soziale Aufwendungen aktiviert werden. Für Vertriebs- und Forschungskosten besteht ein Ansatzverbot. Am Bilanzstichtag kann der beizulegende Wert von fertigen und unfertigen Erzeugnissen gesunken sein. In diesem Fall muss auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden (strenges Niederstwertprinzip). Die Ermittlung des beizulegenden Werts von fertigen und unfertigen Erzeugnissen erfolgt in der Regel nach der retrograden Methode. D.h. ausgehend vom Absatzmarkt ziehen Sie vom Nettoverkaufspreis die noch anfallenden Verkaufskosten ab. Das Ergebnis ist der beizulegende Wert. Zu den Vorräten gehören auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Da eine Einzelbewertung der Bestände in der Praxis aufgrund von schwankenden Beschaffungspreisen häufig nicht möglich ist, werden Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt. Zulässig sind im HGB der gewogene Durchschnitt und der gleitende Durchschnitt. Zulässige Verbrauchsfolgeverfahren im HGB sind Fifo und Lifo. Vereinfachungen existieren auch über die Gruppenbewertung oder die Festwertbildung. Auf der Passivseite der HGB-Bilanz finden sich die Schulden. Zu den Schulden gehören Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Der Unterschied zwischen beiden Bilanzposten liegt im "Unsicherheitsfaktor". Während Verbindlichkeiten nach dem Bilanzstichtag definitiv zum Abfluss von Geld führen, die Höhe und der Zahlungszeitpunkt feststehen, sind Rückstellungen von "Unsicherheit" geprägt. Ein Abfluss von Geld ist wahrscheinlich, aber nicht sicher. Die Höhe und der Zahlungszeitpunkt sind in der Regel unsicher. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag zu bewerten und werden im HGB nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen. In der Praxis kann der Zinssatz auf Basis der Restlaufzeit der Homepage der deutschen Bundesbank entnommen werden. Im Anhang findet sich ein ausführlicher Verbindlichkeitsspiegel, gegliedert nach der Fristigkeit der Schuld. Rückstellungen sind in Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen zu untergliedern. Die Gliederung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft hängt davon ab, ob die Bilanz vor "Gewinnverwendung" oder mit teilweiser Gewinnverwendung" aufgestellt wird. Hierfür besteht grundsätzlich ein Wahlrecht. Die Gliederung des Eigenkapitals beginnt mit dem gezeichneten Kapital. Dieser Posten umfasst bei einer GmbH die Summe sämtlicher Stammeinlagen, bei einer Aktiengesellschaft die Summe des Nennwerts sämtlicher in Umlauf befindlicher Aktien (Nennbetragsaktien). Es folgt die Kapitalrücklage. Diese beinhaltet bei einer GmbH Nachschüsse der Gesellschafter und bei einer AG das Agio aus der Ausgabe von Aktien. Im Mittelpunkt des Eigenkapitals stehen die Gewinnrücklage. Es handelt sich um nicht ausgeschüttete, aber versteuerte Gewinne. Dieser Posten zeigt die Selbstfinanzierungskraft des Unternehmens an. Gewinnvorträge bzw. Verlustvorträge aus den Vorjahren sind ebenfalls versteuerte Altgewinne über welche noch kein Beschluss für die Verwendung gefasst wurde. Das Eigenkapital endet mit dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, welches dem Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht. Bei Aktiengesellschaften erfolgt die Aufstellung der Bilanz im Regelfall unter dem Aspekt der "teilweisen Gewinnverwendung". Das AktG schreibt vor, dass Teile des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen sind, bis eine vorgegebene Höhe erreicht ist. Weiterhin ist es auch möglich, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat Teile des Jahresüberschusses in die anderen Gewinnrücklagen einstellen, um die Bemessungsgrundlage für eine Dividendenausschüttung zu mindern. Wird die Bilanz unter dem Aspekt der "teilweisen Gewinnverwendung" aufgestellt, treten an die Posten Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag der Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss nach HGB bildet die Grundlage für die E-Bilanz und muss bei Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten GmbH & Co KG´s im Unternehmensregister jährlich veröffentlicht werden.
Einzelabschluss nach IFRS:
Wenn Sie den Jahresabschluss nach HGB beherrschen, folgt die nächste Lektion. Der Einzelabschluss nach IFRS. Dieser ist aktuell in Deutschland von Bedeutung, wenn ein Unternehmen konzernzugehörig ist und ein Konzernabschluss nach IFRS erstellt wird. In diesem Fall muss z.B. ein Tochterunternehmen mit Sitz in Deutschland dem Mutterunternehmen ein "reporting package nach IFRS" zukommen lassen, damit die Mutter den Konzernabschluss nach IFRS aufbereiten kann. Das Ziel eines Einzelabschlusses nach IFRS besteht darin, dem Investor Informationen für Entscheidungen zu liefern ("decision usefulness"). Das heißt die IFRS-Bilanzierungsregeln sind investororientiert, während im HGB das Vorsichtsprinzip zum Schutz der Banken dominiert. Im Vordergrund stehen nach IFRS das Periodisierungsprinzip, erweitert durch das "Matching principle". Neben realisierten Erträgen, wie z.B. Umsatzerlösen, existieren auch unrealisierte Erträge, die sich teils in der Gewinn- und Verlustrechnung und teils im sonstigen Ergebnis, dem oci (other comprehensive income) zeigen. Das sonstige Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung wird in der Schlussbilanz unter der Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Die GuV und das sonstige Ergebnis bilden das Gesamtergebnis. Dieser Abschlussbestandteil wird deshalb nach IFRS als Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) bezeichnet. Bei manchen Bilanzposten schreiben die IFRS eine Pflicht zum "fair value"-Ansatz vor, wie z.B. bei Wertpapieren, welche zu Handelszwecken gehalten werden (IFRS 9). In anderen Fällen sehen die IFRS ein Wahlrecht zum "fair value"-Ansatz vor, z.B. bei investment property, welche entweder nach dem Anschaffungskostenmodell oder nach dem Zeitwertmodell im Zuge der Bewertung am Bilanz oder Quartalsstichtag anzusetzen sind. Allerdings finden sich auch Bilanzierungsregeln nach IFRS, welche zur Entstehen von stillen Reserven führen. Zu nennen sind Vorräte nach IAS 2, die mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert anzusetzen sind. Neben der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung legen die IFRS besonderen Wert auf die Kapitalflussrechnung (cash flow statement). Die Kapitalflussrechnung hat die Funktion, die Liquidität des Unternehmens über einen Zeitraum, z.B. ein Quartal, aufzuzeigen. Die Zahlungsströme müssen in die Pflichtsalden "Cash flows aus der betrieblichen Tätigkeit", "Cash flows aus der Investitionstätigkeit" und "Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit" systematisiert werden. Zu einem vollständigen Abschluss gehört auch die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Die Eigenkapitalposten werden zu Beginn des Geschäftsjahres unterteilt in: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Bilanzgewinn. Während der Berichtsperiode kann sich das Eigenkapital durch Transaktionen mit Anteilseignern, z.B. Kapitalerhöhungen und Dividendenausschüttungen, ändern. Weitere Erhöhungen oder Minderung des Eigenkapitals folgen aus dem Periodenergebnis sowie der Neubewertungsrücklage. Kapitalmarktorientierte Konzerne müssen zusätzlich einen Segmentbericht erstellen und die Kennzahl EPS (Earnings per Share) ausweisen.
Konzernabschluss nach IFRS:
Wenn Sie den Einzelabschluss nach IFRS beherrschen, folgt die nächste Lektion, der Konzernabschluss nach IFRS. In der Praxis muss zunächst der Konsolidierungskreis bestimmt werden. Unternehmen, die zum Konsolidierungskreis gehören, müssen nach den Vorschriften der Konzernrechnungslegung abgebildet werden. Dazu gehören Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen. Ein Tochterunternehmen liegt vor, wenn die Muttergesellschaft die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen ausüben kann, "Control Concept". Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn eine Muttergesellschaft mit einem oder mehreren fremden Partnerunternehmen ein Beteiligungsunternehmen gemeinsam leitet. Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn auf das Beteiligungsunternehmen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Tochterunternehmen müssen nach IFRS grundsätzlich einer Vollkonsolidierung unterzogen werden. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode abzubilden. Konsolidierungsmaßnahmen sind in der Praxis: Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, insbesondere auch die Eliminierung von Beteiligungserträgen, die Zwischenergebniseliminierung und die Equity-Bewertung. Für die Währungsumrechnung sehen die IFRS die modifizierte Stichtagskursmethode und die Zeitbezugsmethode vor. Latente Steuern können sich im Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen nach IFRS ergeben. Zusätzlich entstehen latente Steuern auch durch die Konsolidierungsmaßnahmen, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld nach IFRS von der steuerlichen Basis abweicht und sich um permanente Differenzen handelt.
Controlling:
Kostenrechnung:
Wir bieten zum Thema Controlling ebenfalls Online-Kurse an. Die Kostenrechnung wird detailliert erläutert. Zu Beginn erfolgt die Frage, welche Beträge als "Kosten" zu qualifizieren sind. Die Kosten werden nach der Zurechnung zum Kostenträger systematisiert in Einzel- und Gemeinkosten. In Abhängigkeit von der Beschäftigung erfolgt die Einteilung in fixe und variable Kosten. Zu den theoretischen Grundlagen gehören auch: Gesamtkosten, Durchschnittskosten, Grenzkosten, intervallfixe Kosten, Nutzkosten und Leerkosten. Die Kostenrechnung hat zum einen das Ziel, eine Kalkulation für den Kunden vornehmen zu können. Ein weiterer Hauptzweck besteht darin, die Datenbasis für betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu ermitteln. Für die Kalkulation muss die Kostenrechnung in Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung eingeteilt werden. Die Kostenartenrechnung dient der Erfassung (inkl. kalkulatorische Kosten) und Gliederung der Kosten. Die Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnungsbogen) dient der Wirtschaftlichkeitskontrolle (Kostenüber- und Kostenunterdeckung). Sie stellt auch das Bindeglied zur Kalkulation dar, da aus der Kostenstellenrechnung die Zuschlagssätze für die Produktkalkulation abgeleitet werden. In der anschließenden Kostenträgerstückrechnung wird ein passendes Kalkulationsverfahren ausgewählt: Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation, Kalkulation von Kuppelprodukten. Das in der Praxis gebräuchliche Verfahren ist die Zuschlagskalkulation. Für die Weiterverrechnung der Gemeinkosten auf die Produkte werden folgende Zuschlagssätze ermittelt: Materialgemeinkostenzuschlagssatz, Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz, Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz, Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz. Bei automatisierten Betrieben wird die Maschinenstundensatzrechnung angewendet. Die Kostenträgerzeitrechnung schließt die Kostenträgerrechnung ab. Im Rahmen der Kostenträgerzeitrechnung wird der Leistung eines Monats die Kosten gegenübergestellt, um das Betriebsergebnis zu erhalten. Dabei kann die Kostenträgerzeitrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Während die Kalkulation mit Vollkosten arbeitet, werden für betriebswirtschaftliche Entscheidungen Teilkosten benötigt. Die Teilkosten stellen die relevanten, d.h. die variablen Kosten dar. Der Deckungsbeitrag ergibt sich, indem man vom Umsatzerlös die variablen Kosten abzieht. Betriebswirtschaftliche Entscheidungen werden im Rahmen von einstufigen und mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnungen getroffen. Auch der "break even", die so genannte Gewinnschwellenmenge, wird mit Hilfe des Deckungsbeitrags ermittelt. Dieser ergibt sich, indem der Fixkostenblock durch den Stückdeckungsbeitrag dividiert wird. Ein controllingorientierter Ansatz wird mit der flexiblen Plankostenrechnung erreicht. Es erfolgt die Planung von Verbrauchsmengen, Beschaffungspreisen und der Beschäftigung. Durch Vergleich mit den Istkosten ergeben sich die für die Wirtschaftlichkeitskontrolle wichtigen Abweichungen. Eine Ursachenanalyse ist möglich. Die Abweichung in den Verbrauchsmengen, Beschaffungspreisen und der Beschäftigung werden aufgezeigt. Verbrauchsmengenabweichungen sind vom Kostenstellenleiter zu vertreten, die Schwankung vom Beschaffungspreisen von der Einkaufsabteilung, welche ggf. durch ein Derivat abzusichern sind. Die Kosten, welche durch eine Abweichung der Planbeschäftigung und der Istbeschäftigung entstehen, sind vom Absatzbereich zu vertreten bzw. hängen auch konjunkturzyklisch ab. Eine Rezession hat zur Folge, dass der Fixkostenblock, umgerechnet auf die "niedrigen Stückzahlen" zu einer hohen Belastung pro Einheit führt.
Internes Kontrollsystem:
Der Online-Kurs "internes Kontrollsystem" vermittelt das Wissen, um ein internes Kontrollsystem in der Praxis wirksam aufzubauen. Der Zweck des internen Kontrollsystems liegt darin, Risiken im Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten. Ein funktionierendes Risikomanagementsystem ist deshalb Grundvoraussetzungen, um Schäden vom Unternehmen abzuwenden. Im Mittelpunkt steht deshalb das Coso-Modell, welches die Rahmenbedingungen für ein internes Kontrollsystem darstellt. Da das interne Kontrollsystem vom Wirtschaftsprüfer mitzuprüfen ist, ist es unabdingbar die Regeln für ein IKS zu kennen und diese in der Praxis anzuwenden.
Finanzmanagement:
Die Inhalte des Online-Kurses "Finanzmanagement" gehören ebenfalls zum Controllingbereich. Unternehmen müssen in der Praxis Illiquidität vermeiden, da ansonsten das Risiko der Insolvenz droht. Ein geeignetes Instrument zur Liquditätssteuerung stellen Liquiditätspläne dar. Gegebenenfalls können auch Zahlen aus der Kapitalflussrechnung herangezogen werden. Die Geschäftsleitung muss entscheiden, in welchem Verhältnis das Unternehmen eine Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung einsetzt. Im Zweifel ist die Selbstfinanzierung des Unternehmens zu bevorzugen. Dies zeigt sich in der Bilanz durch den Posten "Gewinnrücklage" und in der Kapitalflussrechnung im "Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit". Für die Frage der richtigen Mischung aus Eigen- und Fremdkapital spielen verschiedene Kriterien eine Rolle: Steuerliche Absetzbarkeit von Vergütungen für Kapital, Stimmrechte, Endfälligkeit, die Auswirkung auf das Rating. Im Rahmen des Investitionscontrollings muss die Entscheidung getroffen werden, ob eine Investition getätigt wird und welche Investitions bei mehreren Alternativen zu bevorzugen ist. Zu den statischen Investitionsverfahren gehören insbesondere die Kostenvergleichsrechnung, die Gewinnvergleichsrechnung, Rentabilitätsrechnung und Amortisationsrechnung. Zu den dynamischen Investitionsrechenverfahren gehören insbesondere die Kapitalwertmethode, die Annuitätenmethode und die interne Zinsfußmethode.
Internationales Finanzmanagement:
Der Online-Kurs "Internationales Finanzmanagement" rundet die Controlling-Themen ab. Zu den Kursinhalten gehören die Grundlagen des internationalen Finanzmanagements, die internationalen Finanzmärkte, das Risikomanagement aus der internationalen Perspektive, Zahlungs- und Lieferbedingungen im internationalen Handel, insbesondere auch das Akkreditiv sowie die kurz-, mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung.
Taxation:
Die Online-Kurse zum "Taxation" decken die wesentlichen unternehmensbezogenen Steuern ab. Die Kurse umfassen die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die E-Bilanz, die Grundlagen des internationalen Steuerrechts, die Abgabenordnung und die Umsatzsteuer.
Ertragsteuern:
Im Rahmen der Einkommensteuer liegt der Schwerpunkt auf den sieben Einkunftsarten, den Gewinneinkunftsarten und den Überschusseinkunftsarten. Detailliert wird die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und die Einnahme-Überschussrechnung erklärt. Im Rahmen der E-Bilanz liegt der Schwerpunkt auf dem Maßgeblichkeitsprinzip, d.h. der Übernahme aus der Handelsbilanz sowie der Durchbrechung der Maßgeblichkeit. Zahlreiche Beispiele zeigen die Unterschiede zwischen der HGB-Bilanzierung und dem steuerlichen Jahresabschluss auf. Zusätzlich werden wichtige steuerliche Wahlrechte besprochen. Insbesondere: GWG-Regelung, lineare und degressive Afa, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung, Rücklage nach § 6b und Ersatzbeschaffungsrücklage. Die Booster-Abschreibung, welche in 2025 beschlossen werden soll wurde als aktuelles Thema mitaufgenommen. Neben den Einkunftsarten werden auch die weiteren Posten (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Verlustausgleich und Verlustabzug) zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens besprochen. Nach der Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Einkommensteuer aus der Grund- oder Splittingtabelle abzulesen und die Steuervorauszahlungen, z.B. die Lohnsteuer, abzuziehen. Im Mittelpunkt des Online-Kurses "Körperschaftsteuer steht die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Ausgehend vom Steuerbilanzgewinn werden die Hinzurechnungen, zum Beispiel verdeckte Gewinnausschüttungen, nichtabzugsfähige Betriebsausgaben erklärt. Es folgen die Kürzungen, wie z.B. verdeckte Einlagen oder steuerfreie Dividendenausschüttungen nach § 8b KStG. Die Körperschaftsteuerrückstellung wird berechnet und gebucht. Die Feststellung eines evtl. steuerlichen Einlagekontos, die Berechnung des ausschüttbaren Gewinns und der Veränderung des steuerlichen Einlagekontos stehen im Mittelpunkt. Es schließt sich die Gewerbesteuererklärung an. Die einschlägigen Fundstellen sowie zahlreiche Beispiele veranschaulichen die Ermittlung des Gewerbeertrags sowie die Berechnung und Buchung der Gewerbesteuerrückstellung. Das internationale Steuerrecht regelt die ertragsteuerliche Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten. Von A-Z. Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor? Wie sind die Doppelbesteuerungsabkommen zu lesen und anzuwenden? Welche Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind vorgesehen? Wie vollzieht sich die Freistellungs- und Anrechnungsmethode in der Praxis? Welche ertragsteuerliche Gesamtbelastung ergibt sich für das Unternehmen? Wie muss im Fall von Auslandsverlusten vorgegangen werden. Welche Folgen treten bei einer Mitarbeiterentsendung ein.
Umsatzsteuer:
Der Online-Kurs "Umsatzsteuer" vermittelt Ihnen detaillierte Kenntnisse zur Frage, wann und in welcher Höhe Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen ist. Wie sehen ordnungsgemäße Rechnungen aus. Wie unterscheidet man Lieferungen von sonstigen Leistungen. Die Ortsbestimmungen sind unerlässlich, um die Steuerbarkeit zu klären. Welche Umsatzsteuerbefreiungen gibt es. Bei umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen ist der Umsatzsteuersatz zu klären. An diese Fragen schließt sich der Vorsteuerabzug. Hierfür müssen formelle Voraussetzungen nach § 14 UStG erfüllt sein. In bestimmten Fällen muss eine Vorsteueraufteilung vorgenommen werden. Bei Änderung der Verhältnisse kann z.B. für Fahrzeuge oder Grundstücke eine Vorsteuerabzugsberichtigung innerhalb des Begünstigungszeitraums notwendig werden. Aus der Differenz zwischen der Umsatzsteuer und der Vorsteuer ergibt sich entweder eine Zahllast oder ein Vorsteuerüberhang. Neben den Umsatzsteuervoranmeldungen muss jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Daneben gibt es ggf. auch die Pflicht eine zusammenfassende Meldung zu übermitteln.
Abgabenordnung:
Die Abgabenordnung ist ein wichtiges Gebiet in der Praxis. Sie enthält im Wesentlichen formelle Regeln, die in der Praxis beachtet werden müssen. Dazu gehören Fristen, Steuererklärungen und Steuerbescheide, Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder Vorläufigkeitsvermerken, Berichtigung von Steuerbescheiden z.B. aufgrund von neuen Tatsachen. Der Einspruch sowie die Klagewege (Finanzgericht, Bundesfinanzhof) runden die Thematik ab.